Zusammenfassung
Übersetzung der Ausbildungsrichtlinie
Meine persönliche Zusammenfassung:
I. Einführung
1. Erforderlichkeit
Wer ein motorisiertes Sportboot (mehr als 3,68 kW (5PS)) führen will, muß durch die Prüfung zum amtlichen Sportbootführerschein See nachweisen, daß er dazu in der Lage ist.
Das “Können” kann nur fachgerecht in einer qualifizierten Bootsfahrschule erworben werden.
2. Anlaß – Erfahrungen
Durch unsachgemässe Ausbildung kommt es zum Prüfungsmißerfolg oder gar zu Sportbootunfällen.
Deshalb sind Richtlinien zur Ausbildung nötig.
Die Freiheit der Ausbildung ist stark gefährdet!
3. Theorie und Praxis
Das Wissen und Können im theoretischen und im praktischen Teil muß vor Ablegung der Prüfung in einer fachgerechten Ausbildung erworben werden.
II. Ziel der Ausbildung
1. Verhalten im Sinne der gesetzlichen Vorgaben
Die Fähigkeit ein Sportboot sicher und gesetzeskonform zu führen ist die Grundvoraussetzung um die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs gewährleisten.
2. Hinführen zum sicheren Sportbootfahrer
Der Schüler muß auf alle Bedingungen, die Ihm als späterer Schiffsführer begegnen können, vorbereitet werden.
3. Vermitteln technischer Kenntnisse
Nicht nur der Prüfungsstoff sollte vermittelt werden, sondern darüber hinaus die Grundlagen der Schiffstechnik, damit sich der Schüler später selbst helfen kann.
4. Seemannschaft
Die Seemannschaft sollte in der Ausbildung weit über das reine Prüfungswissen hinausgehen.
5. Navigation
Eine Ausbildung in terrestrische Navigation und der Gebrauch der Seekarten und nautischen Veröffentlichungen ist unabdingbar.
III. Organisation, Räumlichkeiten, Lehrmittel
1. Zahl der Bewerber – Unterrichtsräume – Lehrmittel
Vor Beginn der Ausbildung sind die Bewerber umfassend über die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zu unterrichten.
2. Eignung und Qualifikation der Ausbilder
Die Ausbilder müssen in der Lage sein, das Fachwissen allgemeinverständlich zu vermitteln.
3. Ausbildungsfahrzeug
Das Boot sollte für die Schulung und die Prüfung geeignet sein.
IV. Ausbildungsumfang
1. Theoretische Ausbildung
Alle Themen des Fragenkatalogs sollten gelehrt und verstanden werden.
Daher kann es nicht darum gehen, das Prüfungswissen in möglichst kurzer Zeit durch das Auswendiglernen der Antwortenvorschläge zu erlangen. Das gesamte Wissen muß erlernt werden und nach der Ausbildung verstanden sein. Nur dann ist sichergestellt, dass sich der Bewerber nach Ablegung der Prüfung als Teilnehmer im Schiffsverkehr und als Führer eines Sportbootes richtig und ordnungsgemäß verhalten kann. Dem Bewerber sollte deshalb die Möglichkeit geboten werden, das erforderliche theoretische Wissen in einem ausreichend bemessenen Zeitraum im Rahmen von mehreren Unterrichtseinheiten (Wochenstunden) zu erwerben. Dabei sollten ihm Kontrollmöglichkeiten in Form von Probearbeiten vor Ablegung der Prüfung eingeräumt werden.
2. Praktische Ausbildung
Im praktischen Teil der Ausbildung sollen dem Bewerber erforderliche praktische Kenntnisse im sichern Führen eines Sportbootes, in der terrestrischen Navigation, Seemannschaft und in der Maschinen- und Bootskunde vermittelt werden.
Dazu gehören die Handhabung der Kursdreiecke und es Kartenzirkels in der Seekarte, das peilen mit dem Kompaß zur Standortbestimmung, die Fertigung der wichtigsten seemännischen Knoten, die Durchführung kleiner Reparaturen am Motor usw., die Handhabung von Rettungswesten, Sicherheitsleinen und Sicherheitsgurten.
Der wesentliche Bestandteil der praktischen Ausbildung ist das Erlernen des sicheren Manövrierens eines Sportbootes. Dem Bewerber soll in mindestens 5 Zeitstunden Gelegenheit gegeben werden, das Boot in den verschiedenen Situationen möglichst an unterschiedlichen Orten und Tageszeiten zu manövrieren.
Das bedeutet, die erheblich unterschiedlichen Verhältnisse der Küsten- und Seefahrt im Vergleich mit denen der Binnenschifffahrt vermittelt zu bekommen