Sportbootführerscheine
Hier ein kleiner Überblick über die derzeit vorgeschriebenen und freiwilligen amtlichen Sportbootführerscheine. Ausführliche Informationen erhalten Sie indem Sie den jeweiligen Führerschein anklicken.
WICHTIG: Es gibt ab sofort nicht mehr die Sportbootführerscheine Binnen und See, sondern nur noch "einen" Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschiffahrtsstraßen und/oder Seeschiffahrtsstraßen.
(Wir leben im Zeitalter der Vollpfosten, also muss man diese neue Änderung nicht verstehen, nur einfach hinnehmen.) Wir nennen diese dennoch weiterhin SBF Binnen und See.
| SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN | VORGESCHRIEBEN |
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Amtlicher Sportbootführerschein See NEU 2017: Sportbootführerschein Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen |
JA, ab Motorleistung 11,03 kW (15 PS) an der Propellerwelle. Voraussetzung für den Sportküstenschifferschein |
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Amtlicher Sportbootführerschein Binnen NEU 2017: Sportbootführerschein Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen |
JA, ab Motorleistung 11,03 kW (15 PS) an der Propellerwelle. In Berlin generell Vorschrift. |
| Bodenseeschifferpatent A und D |
JA, Motorboote (Kategorie A) mit einer Antriebsleistung von mehr als 4,4 kW (6 PS). Für Segler (Kategorie D) mit mehr als 12 qm Segelfläche. |
| Sportküstenschifferschein (SKS) | NEIN, Freiwilliger Schein für Motorbootfahrer und Segler. |
| Sportseeschifferschein (SSS) | NEIN, Freiwilliger Schein für Motorbootfahrer und Segler. |
| Sporthochseeschifferschein (SHS) | NEIN, Freiwilliger Schein für Motorbootfahrer und Segler. |