Sportbootführerscheine

Hier ein kleiner Überblick über die derzeit vorgeschriebenen und freiwilligen amtlichen Sportbootführerscheine. Ausführliche Informationen erhalten Sie indem Sie den jeweiligen Führerschein anklicken.

WICHTIG: Es gibt ab sofort nicht mehr die Sportbootführerscheine Binnen und See, sondern nur noch "einen" Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschiffahrtsstraßen und/oder Seeschiffahrtsstraßen.
(Wir leben im Zeitalter der Vollpfosten, also muss man diese neue Änderung nicht verstehen, nur einfach hinnehmen.) Wir nennen diese dennoch weiterhin SBF Binnen und See.


SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN VORGESCHRIEBEN
Amtlicher Sportbootführerschein See
NEU 2017: Sportbootführerschein Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
JA, ab Motorleistung 11,03 kW (15 PS) an der Propellerwelle.
Voraussetzung für den Sportküstenschifferschein
Amtlicher Sportbootführerschein Binnen
NEU 2017: Sportbootführerschein Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
JA, ab Motorleistung 11,03 kW (15 PS) an der Propellerwelle.
In Berlin generell Vorschrift.
Bodenseeschifferpatent A und D JA, Motorboote (Kategorie A) mit einer Antriebsleistung von mehr als 4,4 kW (6 PS).
Für Segler (Kategorie D) mit mehr als 12 qm Segelfläche.
Sportküstenschifferschein (SKS) NEIN, Freiwilliger Schein für Motorbootfahrer und Segler.
Sportseeschifferschein (SSS) NEIN, Freiwilliger Schein für Motorbootfahrer und Segler.
Sporthochseeschifferschein (SHS) NEIN, Freiwilliger Schein für Motorbootfahrer und Segler.