Hier ein kleiner Überblick über die derzeit vorgeschriebenen und freiwilligen amtlichen Sportbootführerscheine. Ausführliche Informationen erhalten Sie indem Sie den jeweiligen Führerschein anklicken.

SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN VORGESCHRIEBEN
Amtlicher Sportbootführerschein See JA, ab Motorleistung 3,68 kW (5 PS) an der Propellerwelle.
Voraussetzung für den Sportküstenschifferschein
Amtlicher Sportbootführerschein Binnen JA, ab Motorleistung 3,68 kW (5 PS)an der Propellerwelle.
In Berlin generell Vorschrift.
Bodenseeschifferpatent A und D JA, Motorboote (Kategorie A) mit einer Antriebsleistung von mehr als 4,4 kW (6 PS).
Für Segler (Kategorie D) mit mehr als 12 qm Segelfläche.
Sportküstenschifferschein (SKS) NEIN, Freiwilliger Schein für Motorbootfahrer und Segler.
Sportseeschifferschein (SSS) NEIN, Freiwilliger Schein für Motorbootfahrer und Segler.
Sporthochseeschifferschein (SHS) NEIN, Freiwilliger Schein für Motorbootfahrer und Segler.
Markus Metz ˇ Obere Karlstr. 13 ˇ 91054 Erlangen
Fon (09131) 9085461 ˇ Fax (09131) 9085461 ˇ E-Mail: markus@die-bootsfahrschule.de