Ausbildungsrichtlinie und neuer Fragenkatalog

Die Ausbildungsrichtlinie:

Empfehlungen des Bundesministers für Verkehr, der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Nord und Nordwest, der Prüfungsausschüsse des Deutschen Motoryachtverbandes und des Deutschen Segler-Verbandes für den amtlichen Sportbootführerschein-See für die Ausbildung zur Ablegung der Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins-See.

Eine persönliche Zusammenfassung dieser Ausbildungsrichtlinie finden Sie HIER!

I. Einführung

1.
Erforderlichkeit

Wer auf den Seeschiffahrtsstraßen im Sinne der §§ 1 der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung oder der Verordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung Emsmündung in der jeweils geltenden Fassung ein motorisiertes Sportboot mit einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW (5PS) an der Propellerwelle führen will , bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Die Befähigung zum Führen eines Sportbootes ist durch eine Prüfung nachzuweisen. Die Prüfung soll zeigen, ob der Bewerber ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Sportbootes maßgebenden schiffahrtspolizeilichen Vorschriften und die zur sicheren Führung eines Sportbootes auf den Seeschiffahrtsstraßen erforderlichen nautischen und technischen Kenntnisse hat und zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist.
Rechtsgrundlage für den Erwerb des des Sportbootführerscheins-See ist die Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Sportbooten auf den Seeschiffahrtsstraßen (Sportbootführerscheinverordnung-See) vom 20. Dezember 1973 (BGBI. S. 1998) in der jeweils geltenden Fassung. Die erforderlichen Kenntnisse können nur durch eine fachgerechte Ausbildung erworben werden. Gesetzliche Vorschriften für die Ausbildung gibt es bisher nicht.

2. Anlaß – Erfahrungen

Anlaß für die Herausgabe dieser Empfehlung sind die bisher vorliegenden Erfahrungen aus den durchgeführten Prüfungen und den Untersuchungsergebnissen der Seeämter und der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes von Sportbootunfällen sowie Befragungen von Bewerbern über ihre Ausbildung und Gespräche mit Ausbildern.
Eine gute Ausbildung erfordert einen ausreichenden Zeitaufwand, um einen systematischen Lernprozeß erfolgreich abzuschließen. Ausbildungsstätten, die weder über qualifizierte Ausbilder noch über fachgerechtes Ausbildungsmaterial verfügen, bereiten ihre Schüler in sog. „Schnellkursen“ an möglichst nur einem Wochenende, durch einfaches Auswendiglernen des theoretischen Prüfungsstoffes und Kurzunterweisungen der im praktischen Teil der Prüfung vorzuweisenden Fähigkeiten vor. Diese Ausbildungsstätten werben dann mit relativ niedrigen Ausbildungskosten und haben entsprechenden Zulauf. Schulen, die sich bemühen, den Bewerbern eine möglichst fachgerechte Ausbildung zu bieten, bleiben wegen der damit verbundenen höheren Kosten auf der Strecke oder passen sich letzten Endes an.
Mit der Herausgabe dieser Empfehlungen soll erreicht werden, dass sowohl Ausbildungsstätten als auch Bewerbern eine Richtlinie über Umfang, Art und Durchführung einer nach den Vorstellungen der zuständigen Gremien fachgerechten Ausbildung zur Verfügung steht.
3. Theorie und Praxis

Um ein Sportboot sicher und ordnungsgemäß zu führen, bedarf es sowohl theoretischer Kenntnisse als auch praktischer Fähigkeiten. Beides muß vor Ablegung der Prüfung in einer fachgerechten Ausbildung erworben werden.
Im theoretischen Teil der Ausbildung sind Kenntnisse der Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften, des Umweltschutzes, der Seemannschaft und der Wetterkunde sowie nautische Grundkenntnisse zu erwerben.
Im praktischen Teil der Ausbildung sind die praktische Anwendung der erworbenen Kenntnisse sowie das sichere Führen eines Sportbootes zu erlernen.

II. Ziel der Ausbildung
1. Verhalten im Sinne der gesetzlichen Vorgaben

Das Beherrschen der einschlägigen Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften einerseits und die Fähigkeit, ein Sportboot sicher zu führen andererseits, sind unumgängliche Voraussetzungen für ein für ein ordnungsgemäßes Verhalten eines Schiffsführers auf den Seeschiffahrtsstraßen. Nur ein ordnungsgemäßes Verhalten aller Verkehrsteilnehmer (Berufs- und Sportschiffahrt) kann die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs gewährleisten.

2. Hinführen zum sicheren Sportbootfahrer

Die Ausbildung muß darauf ausgerichtet sein, den Bewerber zu befähigen, das von ihm geführte Boot unter Berücksichtigung aller Bedingungen und obwaltenden Umstände sicher zu führen. Es ist zu berücksichtigen, das das Boot nicht nur unter besten Wetter- und Seegangsbedingungen zu führen ist. In der Ausbildung sollten auch Nachtfahrten und Fahrten bei eingeschränkter Sicht geübt werden.
Allgemeine Kenntnisse über die Gefahren der Küsten- und Seefahrt sollen vermittelt werden.

3. Vermitteln technischer Kenntnisse

Es kann nicht als ausreichend angesehen werden, dem Bewerber lediglich die für die Prüfung erforderlichen Bootsmanöver und Knoten beizubringen. Zu einer sachgerechten Ausbildung gehören das Vermitteln von Grundkenntnissen in der Wirkungsweise von Schiffsmotoren und Antrieben sowie die Erläuterung der Wirkungsweise und der Anwendung von nautischen Hilfsmitteln.
Der Bewerber soll nach Abschluß der Ausbildung in der Lage sein, Ursachen für den Ausfall des Antriebes, der Steuereinrichtungen, der elektrischen Geräte und anderer technischer Hilfsmittel zu erkennen und einfache Fehler zu beseitigen.

4. Seemannschaft

Unter Seemannschaft versteht man die Kenntnisse und Tätigkeiten über den Gebrauch der Gegenstände an Bord eines Schiffes, wie
z.B. Anker, Segel, Stabilität, Schiffsmanöver bei jedem Wetter in jeder Situation sowie auch das Verhalten anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber im allgemeinen und in Notsituationen.
Die Beherrschung praktischer Seemannschaft ist eine Grundvoraussetzung zum sicheren Führen eines Bootes, sie muß deshalb in der Ausbildung eine herausragende Rolle spielen.

5. Navigation

Eine Ausbildung in terrestrische Navigation und der Gebrauch der Seekarten und nautischen Veröffentlichungen ist unabdingbar.

III. Organisation, Räumlichkeiten, Lehrmittel

1. Zahl der Bewerber – Unterrichtsräume – Lehrmittel

Vor Beginn der Ausbildung sind die Bewerber umfassend über die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zu unterrichten.
Die Zahl der gleichzeitig auszubildenden Bewerber sollte den vorhandenen Räumlichkeiten, Lehrkräften und Lehrmitteln angepasst sein. Die vorhandenen Unterrichtsräume sollten größen- und ausrüstungsmäßig eine helle, angenehme Atmosphäre ausstrahlen. Die Möbelausstattung sollte sowohl bequeme Einzelarbeitsplätze als auch Gruppenarbeitsplätze bieten. Gute Beleuchtung und hygienische Verhältnisse sollten selbstverständlich sein.
Ausreichende Lehrmittel für die jeweilige Anzahl von Bewerbern sollten vorhanden sein. Zu den Lehrmitteln gehören neben allen einschlägigen Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften auch Seekartenmaterial, Seekartenbestecke (Zirkel, Kursdreiecke, Radiergummi usw.), See- und Hafenhandbücher, Tidekalender, Nachrichten für Seefahrer (NfS), Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) usw.

2. Eignung und Qualifikation der Ausbilder

Die Ausbilder sollen mindestens im Besitz des Sportbootführerscheins-See sein und über eine mehrjährige Erfahrung in der Handels- oder Sportschifffahrt verfügen. Sie sollen in der Lage sein, Fachwissen allgemeinverständlich zu vermitteln.

3. Ausbildungsfahrzeug

Das Boot für die Ausbildung soll gleichermaßen für die Schulung und für die Prüfung geeignet sein. Es hat mindestens 3 Personen Platz zu bieten und soll mit der für die Durchführung einer Fahrt auf der Seeschifffahrtsstraße üblichen Sicherheitsausrüstung versehen sein. Der Motor muß eine Leistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) haben.
Das Boot soll von seiner Bauart, seiner Größe und den Manövereigenschaften her für die Bewerber gut zu beherrschen sein und über eine Kompassanlage (Steuer- und Peilkompaß) verfügen.

IV. Ausbildungsumfang

1. Theoretische Ausbildung

Unter dem theoretischen Teil der Ausbildung wird sowohl das Vermitteln der einschlägigen Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften als auch das Erläutern aller anderen im Amtlichen Fragenkatalog behandelten Themen, wie Befeuerung der Seeschifffahrtsstraßen, Nautik, Manövrierkunde, Wetterkunde, Sicherheit, Naturschutz, Seenotsignale und Navigation nach Seekarten, verstanden.
Daher kann es nicht darum gehen, das Prüfungswissen in möglichst kurzer Zeit durch das Auswendiglernen der Antwortenvorschläge zu erlangen. Das gesamte Wissen muß erlernt werden und nach der Ausbildung verstanden sein. Nur dann ist sichergestellt, dass sich der Bewerber nach Ablegung der Prüfung als Teilnehmer im Schiffsverkehr und als Führer eines Sportbootes richtig und ordnungsgemäß verhalten kann. Dem Bewerber sollte deshalb die Möglichkeit geboten werden, das erforderliche theoretische Wissen in einem ausreichend bemessenen Zeitraum im Rahmen von mehreren Unterrichtseinheiten (Wochenstunden) zu erwerben. Dabei sollten ihm Kontrollmöglichkeiten in Form von Probearbeiten vor Ablegung der Prüfung eingeräumt werden.
Die Mindestzahl der Unterrichtsstunden sollte nicht unter 40 Zeitstunden betragen.

2. Praktische Ausbildung

Im praktischen Teil der Ausbildung sollen dem Bewerber erforderliche praktische Kenntnisse im sichern Führen eines Sportbootes, in der terrestrischen Navigation, Seemannschaft und in der Maschinen- und Bootskunde vermittelt werden.
Dazu gehören die Handhabung der Kursdreiecke und des Kartenzirkels in der Seekarte, das peilen mit dem Kompaß zur Standortbestimmung, die Fertigung der wichtigsten seemännischen Knoten, die Durchführung kleiner Reparaturen am Motor usw., die Handhabung von Rettungswesten, Sicherheitsleinen und Sicherheitsgurten.
Der wesentliche Bestandteil der praktischen Ausbildung ist das Erlernen des sicheren Manövrierens eines Sportbootes. Dem Bewerber soll in mindestens 5 Zeitstunden Gelegenheit gegeben werden, das Boot in den verschiedenen Situationen möglichst an unterschiedlichen Orten und Tageszeiten zu manövrieren.
Das bedeutet, die erheblich unterschiedlichen Verhältnisse der Küsten- und Seefahrt im Vergleich mit denen der Binnenschifffahrt vermittelt zu bekommen.

 

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"Qualität geht bei uns vor Umsatz." - Dieses Motto der Bootsfahrschule Markus Metz kann ich nur bestätigen. Der Abendkurs war einfach spitze. Kleine Lerngruppe (4 Schüler), sehr gute und lockere (Lern-) Atmosphäre, 1A-Lernmaterial (wenn ich dran denke, was für Navigationsbestecke Schüler anderer Schulen bei der Prüfung mitbrachten...). Herr Metz hatte stets ein offenes Ohr für unsere Fragen - auch außerhalb der Unterrichtszeiten per E-Mail oder Telefon. Wenn ich den SBF See jetzt nicht schon hätte (übrigens haben alle Abendkurs-Schüler die Prüfung gleich geschafft), würde ich ihn glatt nochmal machen - bei der Bootsfahrschule Markus Metz. :-)
Nachtrag: Auch die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent haben alle bestanden.
Vielen Dank nochmal, Markus!
Stefan T.

Kurzweilig, prüfungsrelevant und alles dabei, was man für SBF See und Binnen braucht! Und der Weg über das Bodenseepatent macht echt Sinn!! Auch die Fahrstunden sind klasse, weil man bei der Prüfung wirklich alle Manöver kann und so nicht in Panik verfallen muss. Man übt am gleichen Ort, wo die Prüfung stattfindet. Das gibt zusätzlich Sicherheit. Und wer dem großen Lehrbuchautor glaubt, der im Internet damit wirbt, dass eine Fahrstunde reicht,..... viel Spaß und viel Erfolg dabei!! Geht lieber zu Markus, denn seine Erfolgsquote spricht für sich!
Tobias F.

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John Ruskin (1819-1900), engl. Schriftsteller, Kunstkritiker u. Sozialphilosoph

Wir bilden in der Praxis standartmäßig in 5 bis 7 Übunsstunden aus (DMYV Empfehlung), manchmal jedoch mehr und dies ist natürlich im Komplettangebot oder der Praxisflatrate enthalten. Denn wir möchten, daß Sie auch wirklich ein Boot fahren können und nicht nur die Prüfung mit Glück bestehen. Deshalb werden Sie bei uns "kein Geld verlieren" sondern eher Geld sparen. Denn bei uns gibt es keine nachträglichen Fahrstunden die extra in Rechnung gestellt werden um im Internet günstig da zu stehen. Sehen Sie sich unsere Google Bewertungen an!

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