NEUHEIT 2017: Ab 1. Mai soll sich einiges bei den Sportbootführerscheinen ändern. Hiernach darf dann auch im Außland geprüft werden.
Ob diese Änderung zum 1. Mai kommt ist noch nicht ganz sicher. Und wie immer ist ein Deutsches Ministerium nicht in der Lage selbstgestecke
Ziele zu erreichen.
Allerdings wird dann § 19 verstärkt kontrolliert werden und im Zweifel werden die Schüler dann ein Problem bekommen,
wenn eine angesetzte Prüfung nicht stattfinden kann.
Aktuell gilt:
Im Gegensatz zum Sportbootführerschein See, darf die Prüfung zum Sportküstenschifferschein auch im Ausland abgenommen werden.
Prüfungsausschüsse für den SKS befinden sich z.B. in Slowenien, Elba, Mallorca, Tennerifa, Cote Azur.
In Kroatien sind derzeit keine Prüfungen möglich!
Der Sportbootführerschein See darf nur in Deutschland geprüft werden!
Für die Ausbildung auf See gilt, sofern das Ausbildungsfahrzeug unter Deutscher Flagge fährt, die See-Sportbootverordnung.
Hierbei wichtig:
"§ 19 Gewerbsmäßige Nutzung im Ausland
(1) Für Sportboote unter deutscher Flagge, die im Ausland gewerbsmäßig genutzt werden, ist § 14 entsprechend anzuwenden.
(2) Deutsche mit Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die im Ausland ein Sportboot zum Zweck der gewerbsmäßigen Nutzung führen, bedürfen einer Fahrerlaubnis nach § 15 sowie eines Funkbetriebszeugnisses. Funkbetriebszeugnisse nach Satz 1 sind mindestens das UKW-Betriebszeugnis I im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe d der Verordnung über Seefunkzeugnisse oder das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) im Sinne des Abschnitts A Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb der Anlage 3 zu § 13 Absatz 4a der Schiffssicherheitsverordnung."
Ihr Ausbilder sollte mindestens folgende Befähigungszeugnisse haben:
Sportküstenschifferschein, besser Sportseeschifferschein mit entsprechenden Sprechfunkzeugnissen.
Die entsprechenden Gesetze und die Regelungen zur Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten
finden Sie unter www.elwis.de.
Sie sollten unbedingt darauf achten, daß Ihr Ausbilder auch über die entsprechenden Befähigungszeugnisse verfügt.
Einige Anbieter werben für das Kroatisches Küstenpatent oder den polnischen Sportbootführerschein als international anerkanntes Zertifikat.
Dies stimmt natürlich, wenn ein Kroatischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Kroatien und ein Polnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Polen diesen Führerschein besitzen.
Anders ist dies bei der Zielgruppe dieser Werbung. Denn ein Deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland benötigt als internationales Zertifikat einen Deutschen Sportbootführerschein.
Einen International gültigen EU-Sportbootführerschein (Wie bei den KfZ-Führerscheinen) gibt es nicht.
Beispiel aus der Praxis: Ein Italiener mit Wohnsitz in Italien kann zwar den amtlichen Sportbootführerschein in Deutschland machen, bekommt aber einen Eintrag in seinen Führerschein, dass dieser nur in Deutschland Gültigkeit besitzt und nicht international gilt! (Diesen Fall hatten wir in unserer Schule, worauf der Interessent natürlich keinen Deutschen Sportbootführerschein gemacht hat, da er als Italiener am Gardasee für sein Boot keinen Führerschein benötigt.)
Die ausländischen Sportbootführerscheine gelten ausschließlich in dem Land, in dem diese erworben wurden.
Bei Deutschen Staatsbürgern wird das Kroatische Küstenpatent in Kroatien von den Behörden unbestritten anerkannt. Aber eben nur in Kroatien.
Es tun sich aber einige Fragen auf:
Was gilt bei einen Sportboot unter Deutscher Flagge, bei dem ja die Deutsche See-Sportbootverordnung gilt?
Zahlt im Schadensfall die Versicherung, wenn ich im Ausland mit einem Ausländischen Führerschein unterwegs bin oder beruft sich diese auf die See-Sportbootverordnung und verweigert die Schadensregulierung?
Ich denke es ist einfacher in einer guten Bootsfahrschule die amtlichen Sportbootführerscheine zu erwerben, als diese komplexen rechtlichen Fragen zu klären.
Die einschlägigen Gesetzestexte finden Sie unter www.elwis.de.
Meinungen, Anregungen und Mitarbeit zu diesem Thema können Sie gerne an [email protected] senden.
(Hinweis: Dieser Artikel stellt unsere persönliche Einschätzung dar und erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Hierzu kontaktieren Sie bitte einen Fachjuristen der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen und/oder der entsprechenden Verbände.) |
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Die Bootsfahrschule Markus Metz in der Gustavstrasse.
Ganz einfach: Durch eine solide Ausbildung und die über 30 Jährige Erfahrung in weltweiten Revieren der Bootsfahrschule Markus Metz.
"Qualität geht bei uns vor Umsatz." - Dieses Motto der Bootsfahrschule Markus Metz kann ich nur bestätigen. Der Abendkurs war einfach spitze. Kleine Lerngruppe (4 Schüler), sehr gute und lockere (Lern-) Atmosphäre, 1A-Lernmaterial (wenn ich dran denke, was für Navigationsbestecke Schüler anderer Schulen bei der Prüfung mitbrachten...). Herr Metz hatte stets ein offenes Ohr für unsere Fragen - auch außerhalb der Unterrichtszeiten per E-Mail oder Telefon. Wenn ich den SBF See jetzt nicht schon hätte (übrigens haben alle Abendkurs-Schüler die Prüfung gleich geschafft), würde ich ihn glatt nochmal machen - bei der Bootsfahrschule Markus Metz. :-)
Nachtrag: Auch die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent haben alle bestanden.
Vielen Dank nochmal, Markus!
Stefan T.
Kurzweilig, prüfungsrelevant und alles dabei, was man für SBF See und Binnen braucht! Und der Weg über das Bodenseepatent macht echt Sinn!! Auch die Fahrstunden sind klasse, weil man bei der Prüfung wirklich alle Manöver kann und so nicht in Panik verfallen muss. Man übt am gleichen Ort, wo die Prüfung stattfindet. Das gibt zusätzlich Sicherheit. Und wer dem großen Lehrbuchautor glaubt, der im Internet damit wirbt, dass eine Fahrstunde reicht,..... viel Spaß und viel Erfolg dabei!! Geht lieber zu Markus, denn seine Erfolgsquote spricht für sich!
Tobias F.
NEU 2018: Funkpflicht auf Berliner Gewässern. Näheres finden Sie unter
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"Es ist unklug, viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zuwenig zu bezahlen. Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zuwenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten."
John Ruskin (1819-1900), engl. Schriftsteller, Kunstkritiker u. Sozialphilosoph
Wir bilden in der Praxis standartmäßig in 5 bis 7 Übunsstunden aus (DMYV Empfehlung), manchmal jedoch mehr und dies ist natürlich im Komplettangebot oder der Praxisflatrate enthalten. Denn wir möchten, daß Sie auch wirklich ein Boot fahren können und nicht nur die Prüfung mit Glück bestehen. Deshalb werden Sie bei uns "kein Geld verlieren" sondern eher Geld sparen. Denn bei uns gibt es keine nachträglichen Fahrstunden die extra in Rechnung gestellt werden um im Internet günstig da zu stehen. Sehen Sie sich unsere Google Bewertungen an!
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